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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 B 11527/20 OVG   

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https://dejure.org/2021,1422
OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 B 11527/20 OVG (https://dejure.org/2021,1422)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2021 - 7 B 11527/20 OVG (https://dejure.org/2021,1422)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 7 B 11527/20 OVG (https://dejure.org/2021,1422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 LHundG RP 2004, § 4 LHundG RP 2004, § 7 Abs 1 S 1 LHundG RP 2004
    Beißvorfall zwischen Hunden; Gefährlichkeitseinstufung; artgerechtes Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Totbeißen eines Artgenossen ist kein artgerechtes Abwehrverhalten eines Hundes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefährlichkeit eines Hundes bei Reaktion auf herausforderndes Verhalten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einstufung eines Hundes als bissig und gefährlich im Sinne der Landesvorschriften zu gefährlichen Hunden; Klassifikation eines Hundes als bissig und damit als gefährlich im Falle einer Verletzung einer Person oder eines Tieres durch einen Biss ohne vorherige Provokation ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 B 11527/20
    Der Biss eines Hundes kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur dann als Reaktion auf einen Angriff gerechtfertigt sein, wenn es sich hierbei um ein artgerechtes Verteidigung- oder Abwehrverhalten handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Februar 2019 - 7 A 11695/18.OVG - so auch im Hinblick auf das Landesrecht Sachsens-Anhalts: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 -, juris Rn. 13; zum niedersächsischen Landesrecht: OVG Nds, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04

    Baueinstellungsverfügung; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 B 11527/20
    Dabei sinken die inhaltlichen Anforderungen an die Begründungspflicht, je mehr sich die Notwendigkeit einer sofortigen Vollziehung aufdrängt (vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, [Hrsg.], a.a.O., Rn. 747; VGH BW, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 8 S 2834/04 -, juris Rn. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2015 - 7 B 10383/15

    Sicherstellung eines gefährlicher Hundes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 B 11527/20
    In inhaltlicher Hinsicht hat die Behörde die aus ihrer Sicht wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die über allgemeine Erwägungen hinaus im konkreten Fall ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse ergeben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15.OVG -, juris Rn. 6, und 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2020 - 3 M 46/20

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Bissigkeit; Abwehrverhalten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 B 11527/20
    Der Biss eines Hundes kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur dann als Reaktion auf einen Angriff gerechtfertigt sein, wenn es sich hierbei um ein artgerechtes Verteidigung- oder Abwehrverhalten handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Februar 2019 - 7 A 11695/18.OVG - so auch im Hinblick auf das Landesrecht Sachsens-Anhalts: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 -, juris Rn. 13; zum niedersächsischen Landesrecht: OVG Nds, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 9).
  • VG Trier, 14.12.2021 - 7 L 3342/21

    Hundezwinger im allgemeines Wohngebiet

    Dabei sinken die inhaltlichen Anforderungen an die Begründungspflicht, je mehr sich die Notwendigkeit einer sofortigen Vollziehung aufdrängt (OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 7 B 11527/20.OVG -, Rn. 6, ESOVGRP m.w.N.).

    Ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO hingegen unerheblich (OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2021 a.a.O.).

  • VG Trier, 06.01.2023 - 8 L 3573/22

    Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

    Denn ein Verfahrensfehler erweist sich nach § 46 VwVfG als unbeachtlich, wenn - wie hier - offensichtlich ist, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, denn die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes ist eine gebundene Entscheidung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 7 B 11527/20 -, esovgrp).

    Bei der Beurteilung des Beißvorfalls ist der gesamte Geschehensablauf einschließlich der Begleitumstände zu würdigen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2021, a. a. O.; Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 7 B 11563/19.OVG - und Beschluss vom 17. Juni 2015 - 7 B 10478/15.OVG -, esovgrp; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 30. November 2020; a. a. O.; vgl. ferner Nr. 1.1.1 des Gemeinsamen Rundschreibens des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 5. Juli 2006 zur Durchführung des Landesgesetzes über gefährliche Hunde, MinBl. 2006, 128).

    Ist also - wie hier - ermittelt, dass ein Hund bissig ist, so hat die Behörde dies festzustellen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2021, a. a. O.).

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